Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kammerer GmbH & Co. KG – Stand: August 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kammerer GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und betreffen alle Lieferungen, Leistungen und Verkäufe innerhalb Deutschlands.

2. Leistungen und Angebote

Die Kammerer GmbH & Co. KG bietet individuell gefertigte Sonnenschutz- und Outdoor-Living-Lösungen an. Dazu zählen insbesondere Planung, Lieferung, Montage, Wartung und Reparatur. Ergänzend werden ausgewählte Produkte (z. B. Grills, Tischfeuer, Zubehör) direkt vor Ort oder über digitale Verkaufsplattformen angeboten.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande – basierend auf einem zuvor erstellten Angebot. Der Vertragsabschluss kann persönlich, postalisch, per E-Mail oder über digitale Plattformen erfolgen. Bei Direktkäufen in der Ausstellung gilt der Vertrag mit Bezahlung an der Kasse als geschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei projektbezogenen Aufträgen folgende Zahlungsmodalitäten:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • ggf. weitere Teilzahlungen nach Baufortschritt
  • Restzahlung bei Fertigstellung bzw. Abnahme

Direktverkäufe sind vollständig bei Übergabe zu bezahlen. Zahlungen erfolgen ohne Abzug.

5. Liefer- und Ausführungsfristen

Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart.

6. Unvorhersehbare Verzögerungen / Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – wie z. B. krankheitsbedingte Ausfälle, Materialengpässe, höhere Gewalt oder extreme Witterungsbedingungen – berechtigen uns zur angemessenen Terminverschiebung. Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.

7. Beschaffenheit & technische Angaben

Maße, Abbildungen, Zeichnungen und Farbdarstellungen in Angeboten und Unterlagen sind annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Konstruktions- und Materialänderungen im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat bauseitige Voraussetzungen, wie z. B. Stromanschlüsse, statische Voraussetzungen, freie Zugänglichkeit zur Baustelle oder nötige Genehmigungen, rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Abnahme und Gefahrübergang

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erfolgt diese nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt das Werk als abgenommen. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

10. Bedienung, Wartung und Reparatur

Außenliegende Sonnenschutzanlagen dürfen bei Vereisung oder Schneelast nicht betätigt werden. Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung bei Frost entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Elektrische Komponenten sind ausschließlich gemäß den Herstellerangaben zu betreiben. Bei Reparaturaufträgen, die nicht erfolgreich durchgeführt werden können – z. B. weil der Fehler nicht wirtschaftlich sinnvoll behebbar oder bauseits nicht zugänglich ist – behalten wir uns vor, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

11. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

Bei maßgefertigten Produkten besteht kein Rückgaberecht. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage durch Dritte oder mangelnde Wartung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Lieferung und Montage werden rechtlich als getrennte Leistungen behandelt:

– Die Lieferung von Produkten (z. B. Markisen, Steuerungen, Motoren) unterliegt dem Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) mit einer gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.

– Die Montageleistung (z. B. Befestigung, Justierung, Anschluss) gilt als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB).

  • Wenn die Montage fest mit einem Gebäude oder dessen Bestandteilen verbunden ist (z. B. Verschraubung an der Fassade, Einbau in die Wand, Fundamentarbeiten), gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • In anderen Fällen – insbesondere bei freistehenden Anlagen oder bei Montage auf bauseits erstellten Fundamenten ohne feste Verbindung zum Gebäude – beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Zur rechtlichen Klarstellung werden Produkt- und Montageleistungen in unseren Angeboten, Aufträgen und Rechnungen separat ausgewiesen.

Für Reparaturleistungen, insbesondere bei Instandsetzungen, Austauscharbeiten oder Teilmodernisierungen, übernehmen wir eine Gewährleistung nur auf die konkret durchgeführte Maßnahme. Die Frist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Eine Haftung für die Funktion der gesamten Anlage oder nicht instandgesetzte Bauteile ist ausgeschlossen.

Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung führen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der ursprünglichen Gewährleistungsfrist – es sei denn, es erfolgt ein vollständiger Austausch des betroffenen Bauteils oder Produkts.

12. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

13. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Auch bei zeitversetzten Vertragsabschlüssen nach Vor-Ort-Beratungen überreichen wir vorsorglich eine Widerrufsbelehrung, die vom Auftraggeber gegengezeichnet wird.

14. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

15. Urheberrechte an Unterlagen

An allen dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Visualisierungen oder Kalkulationen, behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor. Diese dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.

16. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aresing.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rs-kammerer.de/meta/datenschutz

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

19. Ergänzende Regelung bei gewerblichen Bauleistungen (VOB/B)

Bei Verträgen mit gewerblichen Auftraggebern, die Bauleistungen im Sinne der VOB/B betreffen, gelten zusätzlich die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) in der jeweils gültigen Fassung, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.