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  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


  2. 1. Geltungsbereich
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kammerer GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und betreffen alle Lieferungen, Leistungen und Verkäufe innerhalb Deutschlands.
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  5. 2. Leistungen und Angebote
  6. Die Kammerer GmbH & Co. KG bietet individuell gefertigte Sonnenschutz- und Outdoor-Living-Lösungen an. Dazu zählen insbesondere Planung, Lieferung, Montage, Wartung und Reparatur. Ergänzend werden ausgewählte Produkte (z. B. Grills, Tischfeuer, Zubehör) direkt vor Ort oder über digitale Verkaufsplattformen angeboten.
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  8. 3. Vertragsschluss
  9. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande – basierend auf einem zuvor erstellten Angebot. Der Vertragsabschluss kann persönlich, postalisch, per E-Mail oder über digitale Plattformen erfolgen. Bei Direktkäufen in der Ausstellung gilt der Vertrag mit Bezahlung an der Kasse als geschlossen.
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  11. 4. Zahlungsbedingungen
  12. Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei projektbezogenen Aufträgen folgende Zahlungsmodalitäten:
    • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
    • ggf. weitere Teilzahlungen nach Baufortschritt
    • Restzahlung bei Fertigstellung bzw. Abnahme
  13. Direktverkäufe sind vollständig bei Übergabe zu bezahlen. Zahlungen erfolgen ohne Abzug.

    5. Liefer- und Ausführungsfristen
    Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart.

    6. Unvorhersehbare Verzögerungen / Höhere Gewalt
    Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – wie z. B. krankheitsbedingte Ausfälle, Materialengpässe, höhere Gewalt oder extreme Witterungsbedingungen – berechtigen uns zur angemessenen Terminverschiebung. Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.

    7. Beschaffenheit & technische Angaben
    Maße, Abbildungen, Zeichnungen und Farbdarstellungen in Angeboten und Unterlagen sind annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Konstruktions- und Materialänderungen im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
     
    8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber hat bauseitige Voraussetzungen, wie z. B. Stromanschlüsse, statische Voraussetzungen, freie Zugänglichkeit zur Baustelle oder nötige Genehmigungen, rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen.
    Er stellt sicher, dass die Baustelle mit geeigneten Fahrzeugen befahrbar ist und ausreichend Stellflächen für Montagefahrzeuge zur Verfügung stehen.
    Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gerät der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
     
    9. Montage- und Befestigungsarbeiten
    Der Auftragnehmer führt Befestigungs- und Fundamentarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik fachgerecht aus. Eine Prüfung auf verdeckt verlegte Leitungen, Rohre oder sonstige Einbauten in Wänden, Decken oder im Erdreich ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten alle relevanten Leitungspläne zur Verfügung. Soweit solche Unterlagen nicht bereitgestellt werden, gilt dies als Bestätigung des Auftraggebers, dass im vorgesehenen Befestigungs- bzw. Arbeitsbereich keine Leitungen oder sonstigen Einbauten verlaufen. Für Schäden, die durch verdeckt verlegte Leitungen, Rohre oder sonstige Einbauten entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
    Beim Bohren, Dübeln oder beim Öffnen von Revisionen können kleinere Abplatzungen oder Beschädigungen an Beton-, Putz- oder Mauerwerksflächen entstehen, die technisch nicht vermeidbar sind. Maler-, Putz- oder Ausbesserungsarbeiten sowie die Wiederherstellung von Oberflächen sind bauseits durchzuführen und nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
    Die dem Auftraggeber übergebenen Montagehinweise sind Bestandteil des Vertrags und ergänzen diese AGB.
     
    10. Abnahme und Gefahrübergang
    Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erfolgt diese nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt das Werk als abgenommen. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
     
    11. Kündigung durch den Auftraggeber
    Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, steht dem Auftragnehmer eine pauschale Vergütung gemäß § 648 BGB zu. Diese beträgt, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird:
    • 15 % des Auftragswerts bei Kündigung vor Materialbestellung
    • 75 % des Auftragswerts bei Kündigung nach Materialbestellung, jedoch vor Montagebeginn
    • 100 % des Auftragswerts bei Kündigung nach Beginn der Montagearbeiten
  14. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
     
    12. Bedienung
    Die gelieferten und montierten Anlagen sind entsprechend ihrer Bestimmung sowie gemäß den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen der Hersteller zu verwenden. Außeninstallationen wie Sonnenschutzanlagen, Lamellendächer, Markisen, Sonnensegel oder vergleichbare Konstruktionen dürfen insbesondere bei Vereisung, Schneelast oder starkem Wind nicht betätigt werden. Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Missachtung von Herstellerangaben oder unzulässige Veränderungen an der Anlage entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
     
    13. Wartung
    Die gelieferten und montierten Anlagen sind vom Auftraggeber regelmäßig zu pflegen und nach den Vorgaben des Herstellers zu warten. Für bestimmte Produkte (z. B. motorisierte Anlagen, Lamellendächer, Steuerungen) ist eine jährliche Wartung erforderlich, um die Funktionsfähigkeit und Gewährleistung zu erhalten.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Wartungen auf eigene Kosten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer bietet Wartungsleistungen gesondert an; ein Anspruch auf Abschluss eines Wartungsvertrags besteht jedoch nicht.
    Schäden, die auf fehlende oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
     
    14. Reparaturservice
    Reparaturleistungen werden nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand abgerechnet. Die Arbeitszeit wird in Arbeitswerten (AW) erfasst, wobei 1 AW 10 Minuten Arbeitszeit eines Servicetechnikers einschließlich Vorbereitung und Dokumentation entspricht. Angefangene AW werden auf volle AW aufgerundet.
    Sofern aufgrund der Größe der Anlage, baulicher Gegebenheiten oder besonderer Anforderungen eine zweite Person erforderlich ist, wird diese nach denselben Maßstäben berechnet.
    Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Montageort frei ist. Falls für die Arbeiten ein Gerüst oder Hubsteiger erforderlich ist und dies nicht im Auftrag enthalten ist, erfolgt die Bereitstellung bauseits oder gegen gesonderte Berechnung.
    Ersatzteile werden ausschließlich als Markenprodukte und Originalteile führender Hersteller eingesetzt. Sollte ein Ersatzteil nicht sofort verfügbar sein, wird es nachbestellt; hieraus resultierende Verzögerungen stellen keinen Mangel dar.
    Sollte sich vor Ort zeigen, dass eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, kann der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag für weitere Maßnahmen erstellen. In diesem Fall werden die Anfahrtskosten sowie der bis dahin entstandene Arbeitsaufwand nach AW berechnet, auch wenn keine Reparatur erfolgt.
     
    15. Gewährleistung und Haftung
    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
    Bei maßgefertigten Produkten besteht kein Rückgaberecht. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage durch Dritte oder mangelnde Wartung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
    Lieferung und Montage werden rechtlich als getrennte Leistungen behandelt:
    • Die Lieferung von Produkten (z. B. Markisen, Steuerungen, Motoren) unterliegt dem Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) mit einer gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
    • Die Montageleistung (z. B. Befestigung, Justierung, Anschluss) gilt als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB).
      • Wenn die Montage fest mit einem Gebäude oder dessen Bestandteilen verbunden ist (z. B. Verschraubung an der Fassade, Einbau in die Wand, Fundamentarbeiten), gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
      • In anderen Fällen – insbesondere bei freistehenden Anlagen oder bei Montage auf bauseits erstellten Fundamenten ohne feste Verbindung zum Gebäude – beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
  15. Zur rechtlichen Klarstellung werden Produkt- und Montageleistungen in unseren Angeboten, Aufträgen und Rechnungen separat ausgewiesen.
    Für Reparaturleistungen, insbesondere bei Instandsetzungen, Austauscharbeiten oder Teilmodernisierungen, übernehmen wir eine Gewährleistung nur auf die konkret durchgeführte Maßnahme. Die Frist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Eine Haftung für die Funktion der gesamten Anlage oder nicht instandgesetzte Bauteile ist ausgeschlossen.
    Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung führen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der ursprünglichen Gewährleistungsfrist – es sei denn, es erfolgt ein vollständiger Austausch des betroffenen Bauteils oder Produkts.
     
    16. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
     
    17. Widerrufsrecht
    Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu.
     
    Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere maßgefertigte Anlagen wie Markisen, Terrassen- oder Lamellendächer, Rollläden oder sonstige individuell geplante Sonnenschutz- und Outdoor-Living-Lösungen.
    Für standardisierte Produkte aus unserem Sortiment (z. B. Grills, Tischfeuer, Zubehör) besteht das gesetzliche Widerrufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
     
    Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform ausgehändigt (z. B. per E-Mail-Anhang oder in Papierform). Damit ist sichergestellt, dass der Auftraggeber rechtzeitig über seine Rechte informiert ist und die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu laufen beginnt.
     
    18. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
     
    19. Urheberrechte an Unterlagen
    An allen dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Visualisierungen oder Kalkulationen, behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor. Diese dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
     
    20. Gerichtsstand
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aresing.
     
    21. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter: Datenschutz
     
    22. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
     
    23. Ergänzende Regelung bei gewerblichen Bauleistungen (VOB/B)
    Bei Verträgen mit gewerblichen Auftraggebern, die Bauleistungen im Sinne der VOB/B betreffen, gelten zusätzlich die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) in der jeweils gültigen Fassung, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

    24. Ergänzende Bestimmungen für den Onlineshop
    1. 24.1. Geltung dieser Ergänzung
  16. Diese Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kammerer GmbH & Co. KG für Bestellungen über den Onlineshop. Soweit hier keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen AGB entsprechend.
    1. 24.2. Versandkosten und Lieferzeiten
  17. Die jeweils gültigen Versandkosten sind den Produktseiten im Onlineshop zu entnehmen.
    Die Lieferzeit wird auf der jeweiligen Produktseite angegeben. Sofern keine abweichenden Lieferzeiten angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb von 3–5 Werktagen nach Zahlungseingang.
    1. 24.3. Zahlungsarten
  18. Im Onlineshop stehen je nach Verfügbarkeit folgende Zahlungsmethoden zur Auswahl:
    • Vorkasse per Überweisung
    • Kreditkarte
    • PayPal
    • Sofortüberweisung
    • Apple Pay
  19. Die im Onlineshop angegebenen Zahlungsmöglichkeiten sind verbindlich.
    1. 24.4. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
  20. Verbrauchern steht bei Bestellungen im Onlineshop ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 17 unserer AGB zu.
    Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind jederzeit abrufbar unter: Widerrufsformular
    1. 24.​5. Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung gemäß VSBG
  21. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    25. Ergänzende Bestimmungen für die Bestellplattform für Gewerbekunden (mySunPartner)
    • 25.1. Nutzung der Plattform
  22. Die Kammerer GmbH & Co. KG ermöglicht gewerblichen Auftraggebern die Nutzung einer Bestellplattform („mySunPartner“), über die Produkte online ausgewählt und Bestellungen erfasst werden können.
    • 25.2. Verantwortung für Eingaben
  23. Alle Eingaben und Angaben (z. B. Maße, Farben, Konfigurationen) erfolgen eigenverantwortlich durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Eingaben des Auftraggebers.
    • 25.3. Freigabe durch den Auftragnehmer
  24. Die durch den Auftraggeber über die Plattform erfassten Bestellungen stellen zunächst eine Bestellanfrage dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung geprüft und ausdrücklich freigegeben hat.
    • 25.4. Rolle des Auftragnehmers
  25. Der Auftragnehmer tritt im Rahmen der Plattform lediglich als Mittler auf und leitet die durch den Auftraggeber erfassten Bestellungen an den Hersteller weiter. Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Übermittlungen, die auf fehlerhafte Eingaben oder technische Störungen außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind.
    • 25.5. Vorrang der Herstellerbedingungen
  26. Für die Ausführung der Bestellungen gelten ergänzend die Vertragsbedingungen des jeweiligen Herstellers.