Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kammerer GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und betreffen alle Lieferungen, Leistungen und Verkäufe innerhalb Deutschlands.
- 2. Leistungen und Angebote
- Die Kammerer GmbH & Co. KG bietet individuell gefertigte Sonnenschutz- und Outdoor-Living-Lösungen an. Dazu zählen insbesondere Planung, Lieferung, Montage, Wartung und Reparatur. Ergänzend werden ausgewählte Produkte (z. B. Grills, Tischfeuer, Zubehör) direkt vor Ort oder über digitale Verkaufsplattformen angeboten.
- 3. Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande – basierend auf einem zuvor erstellten Angebot. Der Vertragsabschluss kann persönlich, postalisch, per E-Mail oder über digitale Plattformen erfolgen. Bei Direktkäufen in der Ausstellung gilt der Vertrag mit Bezahlung an der Kasse als geschlossen.
- 4. Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei projektbezogenen Aufträgen folgende Zahlungsmodalitäten:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- ggf. weitere Teilzahlungen nach Baufortschritt
- Restzahlung bei Fertigstellung bzw. Abnahme
- 15 % des Auftragswerts bei Kündigung vor Materialbestellung
- 75 % des Auftragswerts bei Kündigung nach Materialbestellung, jedoch vor Montagebeginn
- 100 % des Auftragswerts bei Kündigung nach Beginn der Montagearbeiten
- Die Lieferung von Produkten (z. B. Markisen, Steuerungen, Motoren) unterliegt dem Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) mit einer gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
- Die Montageleistung (z. B. Befestigung, Justierung, Anschluss) gilt als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB).
- Wenn die Montage fest mit einem Gebäude oder dessen Bestandteilen verbunden ist (z. B. Verschraubung an der Fassade, Einbau in die Wand, Fundamentarbeiten), gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
- In anderen Fällen – insbesondere bei freistehenden Anlagen oder bei Montage auf bauseits erstellten Fundamenten ohne feste Verbindung zum Gebäude – beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
- 24.1. Geltung dieser Ergänzung
- 24.2. Versandkosten und Lieferzeiten
- 24.3. Zahlungsarten
- Vorkasse per Überweisung
- Kreditkarte
- PayPal
- Sofortüberweisung
- Apple Pay
- 24.4. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- 24.5. Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung gemäß VSBG
- 25.1. Nutzung der Plattform
- 25.2. Verantwortung für Eingaben
- 25.3. Freigabe durch den Auftragnehmer
- 25.4. Rolle des Auftragnehmers
- 25.5. Vorrang der Herstellerbedingungen
Direktverkäufe sind vollständig bei Übergabe zu
bezahlen. Zahlungen erfolgen ohne Abzug.
5. Liefer- und Ausführungsfristen
Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart.
6. Unvorhersehbare Verzögerungen /
Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – wie z. B. krankheitsbedingte
Ausfälle, Materialengpässe, höhere Gewalt oder extreme Witterungsbedingungen –
berechtigen uns zur angemessenen Terminverschiebung. Schadensersatzansprüche
aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
7. Beschaffenheit & technische
Angaben
Maße, Abbildungen, Zeichnungen und Farbdarstellungen in Angeboten und
Unterlagen sind annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet. Konstruktions- und Materialänderungen im Rahmen des
technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber
zumutbar sind.
8. Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
Der Auftraggeber hat bauseitige Voraussetzungen, wie z. B. Stromanschlüsse,
statische Voraussetzungen, freie Zugänglichkeit zur Baustelle oder nötige
Genehmigungen, rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen.
Er stellt sicher, dass die Baustelle mit geeigneten Fahrzeugen befahrbar ist
und ausreichend Stellflächen für Montagefahrzeuge zur Verfügung stehen.
Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten
des Auftraggebers. Gerät der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in
Verzug, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung
zu stellen.
9. Montage- und Befestigungsarbeiten
Der Auftragnehmer führt Befestigungs- und Fundamentarbeiten nach den
anerkannten Regeln der Technik fachgerecht aus. Eine Prüfung auf verdeckt
verlegte Leitungen, Rohre oder sonstige Einbauten in Wänden, Decken oder im
Erdreich ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Der Auftraggeber stellt dem
Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten alle relevanten Leitungspläne zur
Verfügung. Soweit solche Unterlagen nicht bereitgestellt werden, gilt dies als
Bestätigung des Auftraggebers, dass im vorgesehenen Befestigungs- bzw.
Arbeitsbereich keine Leitungen oder sonstigen Einbauten verlaufen. Für Schäden,
die durch verdeckt verlegte Leitungen, Rohre oder sonstige Einbauten entstehen,
übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Beim Bohren, Dübeln oder beim Öffnen von Revisionen
können kleinere Abplatzungen oder Beschädigungen an Beton-, Putz- oder
Mauerwerksflächen entstehen, die technisch nicht vermeidbar sind. Maler-, Putz-
oder Ausbesserungsarbeiten sowie die Wiederherstellung von Oberflächen sind
bauseits durchzuführen und nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Die dem Auftraggeber übergebenen Montagehinweise sind
Bestandteil des Vertrags und ergänzen diese AGB.
10. Abnahme und Gefahrübergang
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erfolgt diese nicht
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt das Werk
als abgenommen. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
11. Kündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, steht dem
Auftragnehmer eine pauschale Vergütung gemäß § 648 BGB zu. Diese beträgt,
soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt es dem
Auftragnehmer vorbehalten, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden
geltend zu machen.
12. Bedienung
Die gelieferten und montierten Anlagen sind entsprechend ihrer Bestimmung sowie
gemäß den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen der Hersteller zu verwenden.
Außeninstallationen wie Sonnenschutzanlagen, Lamellendächer, Markisen,
Sonnensegel oder vergleichbare Konstruktionen dürfen insbesondere bei
Vereisung, Schneelast oder starkem Wind nicht betätigt werden. Schäden, die
durch unsachgemäße Bedienung, Missachtung von Herstellerangaben oder
unzulässige Veränderungen an der Anlage entstehen, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
13. Wartung
Die gelieferten und montierten Anlagen sind vom
Auftraggeber regelmäßig zu pflegen und nach den Vorgaben des Herstellers zu
warten. Für bestimmte Produkte (z. B. motorisierte Anlagen, Lamellendächer,
Steuerungen) ist eine jährliche Wartung erforderlich, um die Funktionsfähigkeit
und Gewährleistung zu erhalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Wartungen auf
eigene Kosten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer
bietet Wartungsleistungen gesondert an; ein Anspruch auf Abschluss eines
Wartungsvertrags besteht jedoch nicht.
Schäden, die auf fehlende oder unsachgemäße Wartung
zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
14. Reparaturservice
Reparaturleistungen werden nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand
abgerechnet. Die Arbeitszeit wird in Arbeitswerten (AW) erfasst, wobei 1 AW 10
Minuten Arbeitszeit eines Servicetechnikers einschließlich Vorbereitung und
Dokumentation entspricht. Angefangene AW werden auf volle AW aufgerundet.
Sofern aufgrund der Größe der Anlage, baulicher
Gegebenheiten oder besonderer Anforderungen eine zweite Person erforderlich
ist, wird diese nach denselben Maßstäben berechnet.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum
Montageort frei ist. Falls für die Arbeiten ein Gerüst oder Hubsteiger
erforderlich ist und dies nicht im Auftrag enthalten ist, erfolgt die
Bereitstellung bauseits oder gegen gesonderte Berechnung.
Ersatzteile werden ausschließlich als Markenprodukte
und Originalteile führender Hersteller eingesetzt. Sollte ein Ersatzteil nicht
sofort verfügbar sein, wird es nachbestellt; hieraus resultierende
Verzögerungen stellen keinen Mangel dar.
Sollte sich vor Ort zeigen, dass eine Instandsetzung
wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich
ist, kann der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag für weitere Maßnahmen
erstellen. In diesem Fall werden die Anfahrtskosten sowie der bis dahin
entstandene Arbeitsaufwand nach AW berechnet, auch wenn keine Reparatur
erfolgt.
15. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Bei maßgefertigten Produkten besteht kein Rückgaberecht. Für Schäden, die durch
unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage durch Dritte oder mangelnde Wartung
entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Lieferung und Montage werden rechtlich als getrennte
Leistungen behandelt:
Zur rechtlichen Klarstellung werden Produkt- und
Montageleistungen in unseren Angeboten, Aufträgen und Rechnungen separat
ausgewiesen.
Für Reparaturleistungen, insbesondere bei
Instandsetzungen, Austauscharbeiten oder Teilmodernisierungen, übernehmen wir
eine Gewährleistung nur auf die konkret durchgeführte Maßnahme. Die Frist
beträgt 12 Monate ab Abnahme. Eine Haftung für die Funktion der gesamten Anlage
oder nicht instandgesetzte Bauteile ist ausgeschlossen.
Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung führen
nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist – es sei denn, es erfolgt ein vollständiger Austausch des
betroffenen Bauteils oder Produkts.
16. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige
Pflichtverletzungen beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder
Produktionsausfälle wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung
übernommen.
17. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht
nach §§ 355 ff. BGB zu.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2
Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere maßgefertigte Anlagen wie Markisen,
Terrassen- oder Lamellendächer, Rollläden oder sonstige individuell geplante
Sonnenschutz- und Outdoor-Living-Lösungen.
Für standardisierte Produkte aus unserem Sortiment (z.
B. Grills, Tischfeuer, Zubehör) besteht das gesetzliche Widerrufsrecht, sofern
die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem
Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform ausgehändigt (z. B. per
E-Mail-Anhang oder in Papierform). Damit ist sichergestellt, dass der
Auftraggeber rechtzeitig über seine Rechte informiert ist und die Widerrufsfrist
ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu laufen beginnt.
18. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
19. Urheberrechte an Unterlagen
An allen dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie Zeichnungen,
Visualisierungen oder Kalkulationen, behalten wir uns Urheber- und
Eigentumsrechte vor. Diese dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an
Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
20. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aresing.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet
und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Weitere Informationen
finden Sie unter: Datenschutz
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
23. Ergänzende Regelung bei
gewerblichen Bauleistungen (VOB/B)
Bei Verträgen mit gewerblichen Auftraggebern, die Bauleistungen im Sinne der
VOB/B betreffen, gelten zusätzlich die Bestimmungen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) in der jeweils gültigen Fassung,
sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
24. Ergänzende Bestimmungen für den Onlineshop
Diese Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kammerer GmbH & Co. KG für Bestellungen über den Onlineshop. Soweit hier keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen AGB entsprechend.
Die jeweils gültigen Versandkosten sind den Produktseiten im Onlineshop zu entnehmen.
Die Lieferzeit wird auf der jeweiligen Produktseite angegeben. Sofern keine abweichenden Lieferzeiten angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb von 3–5 Werktagen nach Zahlungseingang.
Im Onlineshop stehen je nach Verfügbarkeit folgende Zahlungsmethoden zur Auswahl:
Die im Onlineshop angegebenen Zahlungsmöglichkeiten sind verbindlich.
Verbrauchern steht bei Bestellungen im Onlineshop ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 17 unserer AGB zu.
Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind jederzeit abrufbar unter: Widerrufsformular
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
25. Ergänzende Bestimmungen für die
Bestellplattform für Gewerbekunden (mySunPartner)
Die Kammerer GmbH & Co. KG ermöglicht gewerblichen Auftraggebern die
Nutzung einer Bestellplattform („mySunPartner“), über die Produkte online
ausgewählt und Bestellungen erfasst werden können.
Alle Eingaben und Angaben (z. B. Maße, Farben, Konfigurationen) erfolgen
eigenverantwortlich durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine
Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Eingaben des Auftraggebers.
Die durch den Auftraggeber über die Plattform erfassten Bestellungen stellen
zunächst eine Bestellanfrage dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der
Auftragnehmer die Bestellung geprüft und ausdrücklich freigegeben hat.
Der Auftragnehmer tritt im Rahmen der Plattform lediglich als Mittler auf und
leitet die durch den Auftraggeber erfassten Bestellungen an den Hersteller
weiter. Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte, unvollständige oder
verspätete Übermittlungen, die auf fehlerhafte Eingaben oder technische
Störungen außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind.
Für die Ausführung der Bestellungen gelten ergänzend die Vertragsbedingungen
des jeweiligen Herstellers.